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MedienmitteilungVeröffentlicht am 10. Februar 2026

Berufsbildung reagiert auf den Wandel der Arbeitswelt: 43 neue und revidierte Berufe

Bern, 10.02.2026 — Digitalisierung, neue Technologien und veränderte Anforderungen der Wirtschaft prägen die Entwicklung der Berufsbildung. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Jahr 2025 insgesamt 43 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen – 22 in der beruflichen Grundbildung und 21 in der höheren Berufsbildung. Mit dem neuen Beruf AI Business Specialist mit eidgenössischem Fachausweis wird insbesondere der steigenden Bedeutung der künstlichen Intelligenz in Unternehmen und Institutionen Rechnung getragen.

Getragen von den Organisationen der Arbeitswelt werden in der Schweiz die Bildungsinhalte der Berufe laufend an neue Anforderungen angepasst. Wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen sowie der daraus resultierende Fachkräftebedarf führen dabei zu neuen oder revidierten Berufen. Beschäftige im neuen Beruf AI Business Specialist mit eidgenössischem Fachausweis erschliessen systematisch KI-Potenziale, prüfen Einsatzmöglichkeiten und begleiten KI-Projekte über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Damit leisten sie einen Beitrag zur Optimierung von Geschäftsprozessen, zur Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und stellen gleichzeitig sicher, dass künstliche Intelligenz verantwortungsvoll, effizient und im Einklang mit wirtschaftlichen, sozialen und ethischen Anforderungen eingesetzt wird.

Der Bund, namentlich das SBFI, ist verantwortlich für den Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung, die Genehmigung der Prüfungsordnungen eidgenössischer Berufsprüfungen (BP) und eidgenössischer höherer Fachprüfungen (HFP) und der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) sowie für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen. Während in der beruflichen Grundbildung die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug zuständig sind, sind es in der höheren Berufsbildung die Organisationen der Arbeitswelt beziehungsweise die Höheren Fachschulen.

Vor diesem Hintergrund werden alle beruflichen Grundbildungen mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst. So können diese Entwicklungen auch dazu führen, dass Berufe aufgehoben werden, weil beispielsweise die Nachfrage nach einer entsprechenden Ausbildung oder die Bedürfnisse der Wirtschaft zu gering sind.