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Veröffentlicht am 10. Februar 2021

Aufgabenverteilungen

Überblick über die Aufgabenverteilung zwischen den zuständigen Behörden im Fernmeldebereich gemäss revidiertem FMG (inkraftgetreten am 1. Januar 2021)

Fernmeldedienste

[1] Konsultation der Wettbewerbskommission (Weko) betreffend Marktbeherrschung

Grundversorgungskonzession

[2] Der in Gesetz und Verordnung vorgesehene Finanzierungsmechanismus musste bisher nicht real eingeführt werden, da die Grundversorgungskonzessionärin nie eine finanzielle Abgeltung beansprucht hat.

Funk

[3] Konzessionsbehörde ist die Kommission. Sie kann einzelne Aufgaben dem BAKOM übertragen. Die zuständige Behörde ist verantwortlich für die Übertragung, die Änderung oder den Widerruf der von ihr vergebenen Konzessionen sowie für die Erhebung von Konzessions- und Verwaltungsgebühren.
[4] Der Bundesrat erlässt die Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich (GFV).

Adressierungselemente

Fernmeldeanlagen

Aufsicht und Sanktionen

[5] Die ComCom entscheidet über Aufsichtmassnahmen und Sanktionen, wenn die betreffende Konzession von ihr vergeben wurde. Aufsichtmassnahmen können von der Behebung eines festgestellten Mangels über die Ergänzung einer Konzession mit Auflagen bis hin zum Konzessionsentzug reichen.

Abkürzungsverzeichnis

BR
Bundesrat
ComCom
Eidgenössische Kommunikationskommission
BAKOM
Bundesamt für Kommunikation
FMG
Fernmeldegesetz
FDV
Verordnung über Fernmeldedienste
FKV
Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen
RTVG
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
GFV
Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich