Qualität der Angebote

Messung der Qualität des Internetzugangs

Mit der Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahr 2019 wurde primär der Konsumentenschutz gestärkt. So soll etwa die Transparenz der Angebote für die Kundinnen und Kunden verbessert werden.

Neu müssen die Anbieterinnen die Qualität der festen und mobilen Internetzugangsdienste messen und die Öffentlichkeit darüber informieren. Diese Pflicht gilt bei den festen Internetzugängen für alle Anbieterinnen mit mindestens 300 000 Kunden; bei den mobilen Internetzugängen gilt sie für alle Anbieterinnen mit mindestens 300 000 Kunden und einer Mobilfunkkonzession.

In einem ersten Schritt stellen die Anbieterinnen ihren Kunden seit dem 1. September 2021 ein standardisiertes Instrument zur Messung der Qualität des eigenen Internetzugangs zur Verfügung.

Ab Januar 2022 müssen die Anbieterinnen anonymisierte Messergebnisse veröffentlichen. Letztlich, diese Informationen werden den Konsumentinnen und Konsumenten eine breitere Auswahl bieten, weil sie dann verschiedene Angebote vergleichen und weil sie ihre Entscheidungen neben dem Preis oder der theoretischen Übertragungsrate auf zusätzliche Kriterien abstützen können.

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Letzte Änderung 10.09.2021

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