ComCom wird die Konzession für die Telecom-Grundversorgung verlängern

Bern, 10.12.2021 - Heute hat der Bundesrat Anpassungen am Inhalt der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten in die Vernehmlassung geschickt. Um die Grundversorgung bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen weiterhin sicherzustellen, wird die ComCom die heutige Grundversorgungskonzession der Swisscom unverändert verlängern. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die anstehende Neuvergabe der nächsten Grundversorgungskonzession eine stabile Rechtsgrundlage benötigt. Diese liegt dann vor, wenn der Bundesrat die Dienste der Grundversorgung neu festgelegt hat.

Da die ComCom für die Grundversorgungskonzession zuständig ist, informiert sie ergänzend zur heute vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung zur Grundversorgung (vgl. Link zur Medienmitteilung des Bundesrates).

Damit die Telecom-Grundversorgung jederzeit sichergestellt ist, wird die ComCom die heutige Grundversorgungskonzession von Swisscom im Frühjahr 2022 inhaltlich unverändert um voraussichtlich ein Jahr verlängern.

Gemäss den geltenden Regeln (Art. 12 FDV) müsste die nächste Grundversorgungs­konzession eigentlich bis im Juni 2022 vergeben sein, da die aktuelle Konzession Ende 2022 ausläuft.

Da der Inhalt der zukünftigen Grundversorgung jedoch gegenwärtig durch den Bundesrat revidiert wird und nun eine Vernehmlassung dazu läuft, verzögert sich die Neuvergabe der Konzession. Wenn mit dem Entscheid des Bundesrates über die Dienste, die in der Grundversorgung zu erbringen sind, wieder eine stabile Rechtsgrundlage vorliegt, wird die ComCom die Neuvergabe der Grundversorgungskonzession an die Hand nehmen. Die ComCom geht davon aus, dass die nächste Grundversorgungskonzession per Anfang 2024 in Kraft treten wird.


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