Aufgabenverteilungen

Überblick über die Aufgabenverteilung zwischen den zuständigen Behörden im Fernmeldebereich gemäss revidiertem FMG (inkraftgetreten am 1. Januar 2021)


Fernmeldedienste
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Evaluationsbericht: BR erstattet alle 3 Jahre Bericht über Marktsituation Bundesrat Art. 3a FMG
Registrierung von Anbieterinnen BAKOM Art. 4 FMG
Verbot der Erbringung von Fernmeldediensten in der Schweiz BAKOM oder ComCom Art. 5 FMG
Zugang zu Einrichtungen und Diensten von marktbeherrschenden Anbieterinnen: Festlegung der Preise und Bedingungen bei Interkonnektion, Entbündelung, Mitleitungen, Kabelkanalisationen. ComCom (Entscheid)
BAKOM (Instruktion) [1]
Art. 11 + 11a FMG

Streitigkeiten aus Vereinbarungen und aus Verfügungen über den Zugang

Zivilgerichte

Art. 11b FMG

Preistransparenz und Informationspflichten (z.B. über die Qualität der Dienste QoS)

Anbieterinnen und BAKOM

Art. 12a FMG

Internationales Roaming: BR kann Massnahmen beschliessen, BAKOM beobachtet den Markt

Bundesrat und BAKOM

Art. 12abis FMG

Regelung der Mehrwertdienste und Festlegung von Preisobergrenzen Bundesrat Art. 12b FMG
Einrichtung einer Schlichtungsstelle oder Beauftragung eines Dritten BAKOM Art. 12c FMG

Öffentliche Verzeichnisse: BR kann Inhalt eines Verzeichniseintrages festlegen

Bundesrat

Art. 12d FMG

Offenes Internet ("Netzneutralität")

BAKOM

Art. 12e FMG

Notrufdienst

Bundesrat und BAKOM

Art. 20 FMG

Zugang zum Mindestinhalt von Verzeichnissen: Entscheid im Streitfall ComCom Art. 21 FMG
Gewährleistung der Interoperabilität durch Anbieterinnen von Diensten der Grundversorgung ComCom Art. 21a FMG
[1] Konsultation der Wettbewerbskommission (Weko) betreffend Marktbeherrschung

Grundversorgungskonzession
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Umfang der Grundversorgung: Art der Dienste, Qualitätskriterien, Preisobergrenzen Bundesrat Art. 16 + 17 FMG
Grundversorgungskonzession: Konzessionserteilung ComCom Art. 14 FMG
Grundversorgungskonzession: Übertragung und Änderung ComCom Art. 19a FMG
Finanzierung der Grundversorgung [2]:
- Modalitäten der finanziellen Abgeltung
- Festsetzung der finanziellen Abgeltung
- Verwaltung des Finanzierungsmechanismus           
 

Bundesrat
ComCom
BAKOM


Art. 19 FMG  
Art. 24 FDV
Art. 26 FDV
[2] Der in Gesetz und Verordnung vorgesehene Finanzierungsmechanismus musste bisher nicht real eingeführt werden, da die Grundversorgungskonzessionärin nie eine finanzielle Abgeltung beansprucht hat.

Funk
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Funkfrequenzspektrum (grundsätzlich freie Nutzung, unter Einhaltung der Nutzungsvorschriften) BAKOM + ComCom Art. 22 FMG
Funkkonzessionen für Fernmeldedienste [3] ComCom (BAKOM) Art. 22a FMG
Regelung der Grundsätze für die Erteilung von Funkkonzessionen, die für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen bestimmt sind Bundesrat Art. 22a FMG

Regelung des Vergabeverfahrens, Vereinfachung des erstinstanzlichen Verfahrens

Bundesrat

Art. 24 FMG

Zustimmung zur ganzen oder teilweisen Übertragung einer Konzession und zur Zusammenarbeit zwischen Konzessionärinnen ComCom + BAKOM Art. 24d FMG
Erteilung von Frequenzen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen (teilweise ans BAKOM delegiert) ComCom Art. 1 RTVG
Verwaltung des Frequenzspektrums BAKOM Art. 25 FMG
Genehmigung des nationalen Frequenzzuweisungsplans Bundesrat Art. 25 FMG
Festlegung der Höhe von Konzessionsgebühren [4] Bundesrat Art. 41 FMG
Erhebung von Konzessions- und Verwaltungsgebühren BAKOM + ComCom Art. 39 + 40 FMG
Befreiung von der Konzessionsgebühr  Bundesrat Art. 39 FMG
[3] Konzessionsbehörde ist die Kommission. Sie kann einzelne Aufgaben dem BAKOM übertragen. Die zuständige Behörde ist verantwortlich für die Übertragung, die Änderung oder den Widerruf der von ihr vergebenen Konzessionen sowie für die Erhebung von Konzessions- und Verwaltungsgebühren.
[4] Der Bundesrat erlässt die Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich (GFV).

Adressierungselemente
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Regelung der Einzelheiten Bundesrat Art. 28 FMG
Verwaltung und Zuteilung BAKOM Art. 28 FMG
Erlass der nationalen Nummerierungspläne Bundesrat Art. 28 FMG
Fernmeldedienst-Anbieterinnen stellen Nummernportabilität sicher BAKOM Art. 28 FMG

Internet-Domains: Regelung der Modalitäten der Verwaltung

Bundesrat

Art. 28e FMG

Internet-Domains: Verwaltung (*.ch, *.swiss)

BAKOM

Art. 28b FMG


Fernmeldeanlagen
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Technische Vorschriften betreffend Fernmeldeanlagen Bundesrat Art. 31 FMG
Technische Normen zur Konkretisierung der technischen Vorschriften des Bundesrates BAKOM Art. 31 FMG

Störungen von Rundfunk und Telekommunikation durch Fernmeldeanlagen

BAKOM

Art. 34 FMG

Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt und Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen ComCom Art. 35b FMG
Mitbenutzung von Fernmeldeanlagen BAKOM Art. 36 FMG

Aufsicht und Sanktionen
Aufgaben Zuständige Behörde Artikel
Aufsichtsbehörde BAKOM Art. 58 FMG
Aufsichtsmassnahmen [5] BAKOM od. ComCom Art. 58 FMG + Art. 18 FKV
Verwaltungssanktionen [5] BAKOM od. ComCom Art. 60 FMG
[5] Die ComCom entscheidet über Aufsichtmassnahmen und Sanktionen, wenn die betreffende Konzession von ihr vergeben wurde. Aufsichtmassnahmen können von der Behebung eines festgestellten Mangels über die Ergänzung einer Konzession mit Auflagen bis hin zum Konzessionsentzug reichen.

Abkürzungsverzeichnis

BR
Bundesrat
ComCom
Eidgenössische Kommunikationskommission
BAKOM
Bundesamt für Kommunikation
FMG
Fernmeldegesetz
FDV
Verordnung über Fernmeldedienste
FKV
Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen
RTVG
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
GFV
Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich

 

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