Das UVEK führte vom 17. April bis zum 21. Juni 2013 eine öffentliche Anhörung unter den betroffenen Kreisen und weiteren Interessierten zur Änderung der FDV durch. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision sollen Anpassungen an der Berechnung der Preise für die Nutzung eines Telekomnetzes vorgenommen werden. Das für die Vorbereitung der Revision zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erhielt zahlreiche Stellungnahmen, die auf der BAKOM-Website zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Ein Bericht, der die Ergebnisse der Anhörung zusammenfasst, wird in Kürze aufgeschaltet.
Die Änderungen zielen namentlich darauf ab, die Erkenntnisse des Bundesrates in seinen beiden Evaluationsberichten zum Fernmeldemarkt praktisch umzusetzen und der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Im Weiteren soll das gesetzliche Diskriminierungsverbot hinsichtlich des Verhältnisses von Vorleistungs- und Endkundenpreisen (Preis-Kosten-Schere) konkretisiert werden.