Wie arbeitet die ComCom?

Die ComCom trifft die Entscheide und erlässt die Verfügungen, die nach dem Fernmeldegesetz und seinen Ausführungsbestimmungen in ihrer Kompetenz liegen. Sie ist zur Transparenz verpflichtet und orientiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit. Sie unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Tätigkeitsbericht (Art 57 Abs. 1 FMG).

Der Präsident oder die Präsidentin beruft die ComCom nach Bedarf oder auf Antrag eines Kommissionsmitglieds zu Sitzungen ein. Die ComCom kann ihre Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg fällen (vgl. Geschäftsreglement der ComCom, Art. 11 und 12).
Das BAKOM bereitet die Geschäfte der ComCom vor, stellt ihr Anträge und vollzieht ihre Entscheide. Es kann wichtige Fragen schon vor oder unabhängig von einer Antragstellung mit der Kommission oder dem Präsidium erörtern (vgl. Geschäftsreglement der ComCom, Art. 8).
In Falle von Verfahren um Zugang zu den Ressourcen marktbeherrschender Anbieter ist das BAKOM die Instruktionsbehörde, d.h. sie führt die Verfahren durch und unterbreitet der ComCom anschliessend Verfügungsanträge.

https://www.comcom.admin.ch/content/comcom/de/home/die-kommission/organisation/faq/wie-arbeitet-die-comcom.html