Was ist die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom)?

Die ComCom ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission, die durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 als Konzessionsbehörde und Marktregulierungsorgan im Bereich des Fernmeldewesens geschaffen wurde.

Zu ihren wesentlichen Zuständigkeiten gehören die Erteilung der Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums sowie der Grundversorgungskonzession, die Verfügung des Zugangs (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw), die Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne, sowie die Regelung der Modalitäten für die Nummernportabilität und die freie Wahl der Dienstanbieterin (Carrier Selection).

Einige ihrer Aufgaben hat die ComCom jedoch mit ihrer Verordnung vom 17.11.97 betreffend das Fernmeldegesetz an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) übertragen (siehe auch Geschäftsreglement der Kommunikationskommission sowie der Punkt "Wie sind die Aufgaben zwischen ComCom und BAKOM verteilt?").

https://www.comcom.admin.ch/content/comcom/de/home/die-kommission/organisation/faq/was-ist-die-eidgenoessische-kommunikationskommission-comcom.html