Wahl und Fachwissen der Kommissionsmitglieder?

"Der Bundesrat wählt eine aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Eidgenössische Kommunikationskommission; er bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten. Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein" (Art. 56 Abs. 1 FMG).
Die Mitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt und sind wiederwählbar.

https://www.comcom.admin.ch/content/comcom/de/home/die-kommission/organisation/faq/wahl-und-fachwissen-der-kommissionsmitglieder.html