Elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren

Wie andere Verwaltungsbehörden des Bundes können die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf elektronischem Weg Gesuche und Beschwerden entgegennehmen sowie Verfügungen verschicken.  

Anstatt ein unterzeichnetes Schreiben per Post zu schicken, ist es möglich, bestimmte Angelegenheiten auf elektronischem Weg abzuwickeln. Zu diesem Zweck stellen die ComCom und das BAKOM den interessierten Personen verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung.

Anerkannte Zustellplattformen

Sie können uns Ihre Gesuche um Erlass einer Verwaltungsverfügung - die in die Zuständigkeit der ComCom fallen - über eine anerkannte Zustellplattform schicken.
Dazu ist die elektronische Adresse (e-procedure[at]comcom.admin.ch) zu verwenden, die Sie auch mittels Suche über das Schlüsselwort "ComCom" im Verzeichnis dieser Plattform finden.  

Die Dokumente müssen im PDF-Format versandt werden. Bitte geben Sie auch an, ob Sie wünschen, das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln.  
 

Online-Formular

Auch mit dem vom UVEK zur Verfügung gestellten Online-Formular können Sie ein Gesuch bei der ComCom einreichen. Der Versand erfolgt gesichert, d. h. die Daten werden der ComCom direkt verschlüsselt übermittelt. Bei einer formellen Eingabe müssen sich die Absenderinnen und Absender mit einer SuisseID identifizieren. Am Ende können sie eine Quittung im PDF-Format abspeichern, die eine Kopie des Inhalts ihres Versands enthält.

BAKOM

Beim Bundesamt für Kommunikation ist die Einreichung von Gesuchen auf elektronischem Weg in den Verwaltungsverfahren seines Zuständigkeitsbereichs ebenfalls zulässig.

https://www.comcom.admin.ch/content/comcom/de/home/die-kommission/kontakt/elektronische-uebermittlung-im-rahmen-von-verwaltungsverfahren.html