5G und Strahlung

Eine neue Webseite des Bundes zu Mobilfunk und 5G gibt Antworten auf wichtige Fragen in den Bereichen Strahlung, Technik und Gesundheit. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesämter für Umwelt (BAFU), Gesundheit (BAG) und Kommunikation (BAKOM).

www.5g-info.ch


Die ComCom erteilt die Konzessionen für jene Frequenzen, die vom Bundesrat für die Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden. Die zuständigen Behörden für Fragen zu nicht-ionisierender Strahlung sind aber im UVEK das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM):

- Das BAFU ist zuständig für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und Auswirkungen auf die Gesundheit. In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind die Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die in der NISV enthaltenen Grenzwerte sind in der ganzen Schweiz für alle Technologien verbindlich.

- Das BAKOM überprüft, ob Dienste, Geräte und Anwendungen für die mobile Kommunikation die für sie reservierten Frequenzen nutzen, und erarbeitet den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ). Es veröffentlicht eine Karte der Mobilfunkantennen, die auf den Daten der Betreiberinnen beruht. Als Aufsichtsbehörde wacht das BAKOM darüber, dass das Fernmelderecht und die Konzessionen eingehalten werden. Bei Verletzungen des Fernmelderechts oder von Konzessionen kann es selbst Massnahmen ergreifen oder der ComCom beantragen, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.  

Darüber hinaus befasst sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) angegliedert ist, mit Informationen zum Einfluss der nichtionisierenden Strahlung von mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets, Bluetooth-Geräten, etc. auf die Gesundheit. Es erarbeitet zu diesem Zweck Faktenblätter und gibt Tipps, wie solche Geräte belastungsarm verwendet werden können.

Letzte Änderung 16.06.2022

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