Grundversorgung

Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.

Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.  

Grundversorgungskonzession


Am 15. Mai 2023 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt 2024 – 2031 (siehe die unten stehende Pressemitteilung).

Seit dem 1. Januar 2024 betragen die spezifizierten Übertragungsrate für den Internetzugang auf Nachfrage der Kundschaft 10/1 Mbit/s oder 80/8 Mbit/s.

Neben Angeboten wie dem Transkriptions-, SMS-Vermittlungs- und Verzeichnisdienst ist auch ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen Teil der Grundversorgung.



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