Grundversorgung

Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.

Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.  

Grundversorgungskonzession


Am 18. Mai 2017 hat die ComCom die Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die Jahre 2018 – 2022 bestimmt.

Die Konzession regelt die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin. Sie bestimmt auch die Modalitäten für die Berechnung der Kosten der Grundversorgung für den Fall, dass die Konzessionärin eine finanzielle Abgeltung fordert.

Beim Internetzugang wird die Mindestgeschwindigkeit für die Datenübertragung vom Netz zum Nutzer ("Download") gemäss Beschluss des Bundesrats ab 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Bei der Übertragung im Upload wird der Mindestwert von 0.3 auf 1 Mbit/s erhöht. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament angenommene Motion um, welche eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung fordert (Motion Candinas 16.3336).

Die ComCom hat daher im November 2019 die Grundversorgungskonzession angepasst.


Die ComCom hat im Mai 2022 die bestehende Grundversorgungskonzession der Swisscom unverändert um ein Jahr verlängert. Grund hierfür ist eine noch laufende Verordnungsanpassung, mit welcher der Bundesrat den Umfang der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten neu festgelegen wird.


Am 15. Mai 2023 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt 2024 – 2031 (siehe die unten stehende Pressemitteilung).

Seit dem 1. Januar 2020 beträgt die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang 10/1 Mbit/s. Ab 2024 wird es ein zusätzliches Angebot mit einer Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s geben.



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