Zuständigkeiten

Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission:
  • Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (Art. 22a FMG)
  • Erteilung der Grundversorgungskonzession (Art. 14 FMG)
  • Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen (Art. 11a FMG)
  • Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt und die Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen im Falle eines Streits zwischen Anbieterinnen (Art. 35b FMG)
  • Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)
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