Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission:
- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (Art. 22a FMG)
- Erteilung der Grundversorgungskonzession (Art. 14 FMG)
- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen (Art. 11a FMG)
- Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt und die Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen im Falle eines Streits zwischen Anbieterinnen (Art. 35b FMG)
- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)