Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) befasst sich mit Fragen der Telekommunikation und des Rundfunkes (Radio und Fernsehen). Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor.
Wie sind die Aufgaben zwischen ComCom und BAKOM aufgeteilt?
Das BAKOM bereitet die Geschäfte der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor, stellt die entsprechenden Anträge und vollzieht ihre Entscheide. Die ComCom erteilt die Grundversorgungskonzession und Konzessionen für das Anbieten von Mobiltelefon- und anderen Funkdiensten, bei denen die Konzession in einer Ausschreibung vergeben wird. Sie entscheidet zudem über Interkonnektionsstreitigkeiten. Weiter genehmigt die ComCom die nationale Nummerierungspläne.
Im Telecombereich erteilt das BAKOM unter anderem diejenigen Funkkonzessionen, mit denen keine Fernmeldedienste erbracht werden, wie zum Beispiel Betriebsfunk, Schiffsfunk- und Amateurfunkkonzessionen.
Die Wettbewerbskommission (Weko)
Die Wettbewerbskommission (Weko) ist die unabhängige, allgemeine Wettbewerbsbehörde in der Schweiz. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Bekämpfung von schädlichen Kartellen, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die Durchführung der Fusionskontrolle sowie die Verhinderung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht.
Die ComCom als sektorspezifische Wettbewerbsbehörde konsultiert die Weko, wenn es um die Frage der Marktbeherrschung oder allgemeine Wettbewerbsaspekte geht.
Die Weko holt zu telekomspezifischen Fragen die Meinung von ComCom und BAKOM ein.
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom)
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen einem Kunden und einem Fernmeldedienstanbieter oder einem Mehrwertdiensteanbieter, wenn zuvor keine Lösung zwischen den Parteien gefunden wurde.
Ombudscom kann für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Anfechtung von Rechnungen (einschließlich Mehrwertdienste und Roaming), unverlangte Telefonverträge, Sperrung der Telefonleitung, mögliche Datenschutzverletzungen, Qualität des Kundendienstes usw. in Anspruch genommen werden.
Die Schlichtungsstelle, basierend auf dem Fernmeldegesetz FMG (Art. 12c), nahm ihre Tätigkeit im Juli 2008 als Teil der Stiftung ombudscom auf. Die Ombudsperson, welche die Schlichtungsstelle leitet, untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). Im Vermittlungsverfahren unterliegt die Ombudsperson jedoch keinen Richtlinien. Sie ist frei von Eigeninteressen und arbeitet unabhängig, unparteiisch, transparent und effektiv.