Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom

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Wahl und Fachwissen der Kommissionsmitglieder ?

"Der Bundesrat wählt eine aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Eidgenössische Kommunikationskommission; er bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten. Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein" (Art. 56 Abs. 1 FMG).
Die Mitglieder werden in der Regel für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt und sind wiederwählbar.
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Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
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