Konsultation zur Vergabe der ab 2029 nutzbaren Mobilfunkfrequenzen

Biel/Bienne, 19.12.2023 - Ab 2029 sind aufgrund auslaufender Mobilfunkkonzessionen verschiedene Mobilfunkfrequenzen verfügbar. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 19. Dezember 2023 eine öffentliche Konsultation eröffnet, um die Bedürfnisse und Absichten der Mobilfunkbranche und weiterer Akteure für diese und weitere Frequenzen zu ermitteln. Die Konsultation wird im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) durchgeführt und dauert bis zum 26. Februar 2024.

In einer zunehmend vernetzten Gesellschaft spielt die mobile Kommunikation eine zentrale Rolle. Um den wachsenden Anforderungen im privaten und öffentlichen Bereich gerecht zu werden und eine optimale Versorgung mit modernen Fernmeldediensten zu gewährleisten, sollen die Bedürfnisse frühzeitig abgeklärt werden.

Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Neuvergabe der Frequenznutzungsrechte, die derzeit den Unternehmen Salt, Sunrise und Swisscom zugeteilt sind und Ende 2028 auslaufen. Es handelt sich um die Frequenzbänder 800, 900, 1800, 2100 und 2600 MHz.

Zusätzliche Frequenzbereiche für den Mobilfunk

Die Konsultation umfasst auch Frequenzen, die bisher noch nicht für den öffentlichen Mobilfunk verwendet wurden. Es handelt sich um Frequenzen in den Bereichen 6 GHz, 26 GHz und 40 GHz (vgl. auch Kasten "Millimeterwellen"). Die allfällige Nutzung und eventuelle Vergabe dieser Frequenzen für Mobilfunkanwendungen setzen voraus, dass die Wirtschaft entsprechende Bedürfnisse aufzeigt und dass die regulatorischen, umweltrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen gegeben sind. Zudem müssten diese Frequenzen zuerst vom Bundesrat zur Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden.

Mit der Konsultation wollen das BAKOM und die ComCom die Frequenznachfrage abklären und die Meinung der interessierten Kreise zur Vergabe der Frequenzen einholen - insbesondere von Mobilfunkanbietern, Netzausrüstern, Verbänden und Kantonskonferenzen. Die ComCom wird nach der Auswertung der Konsultation das weitere Vorgehen festlegen.

Die Konsultation dauert vom 19. Dezember 2023 bis zum 26. Februar 2024.

"Millimeterwellen" im Mobilfunk

Im Rahmen der Konsultation können sich interessierte Kreise auch zur Verwendung von sogenannten Millimeterwellen in den Bereichen 26 GHz und 40 GHz für den Mobilfunk äussern. Von Millimeterwellen spricht man bei Frequenzen im Bereich ab ca. 20 GHz (d.h. bei elektromagnetischen Wellen mit ca. 1-15 mm Wellenlänge).

In der Schweiz werden heute keine Millimeterwellen für Mobilfunk genutzt. In einigen Ländern (z.B. in Italien, Spanien, Australien, USA und Japan) werden Millimeterwellen bereits heute für den kommerziellen Mobilfunk verwendet.

Der Bundesrat beabsichtigt, Millimeterwellen dann für den Mobilfunk freizugeben, wenn von Seiten der Nutzenden ein Bedarf geltend gemacht wird und sichergestellt ist, dass die nötigen umweltrechtlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich der nichtionisierenden Strahlung, bestehen. Dies hielt er in seinem Bericht zum Postulat 21.3596 "Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone" fest, den er am 22. November 2023 verabschiedet und publiziert hat.


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