Eidgenössische Kommunikationskommission
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich und wurde durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 ins Leben gerufen. Die Kommission besteht aus sieben von Bundesrat ernannten Mitgliedern. Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Sie ist auch von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat.
Aktuell

Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht der ComCom gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte des Mobilfunk- und Festnetzmarktes und zeigt die Aktivitäten der Kommission im Jahr 2024 auf.

Zahlen und Fakten
Überblick über die Entwicklung des Telekommunikationsmarkts in der Schweiz mit regelmässig aktualisierte Zahlen zu den Themen Mobilfunk und Breitband.

Entscheide
Die wichtigsten Entscheide der ComCom
Themen

Vergabe der ab 2029 verfügbaren Mobilfunkfrequenzen
Die im Jahr 2012 vergebenen Mobilfunkkonzessionen laufen Ende 2028 aus. Da Vergabeverfahren für Frequenzen erfahrungsgemäss mehrere Jahre in Anspruch nehmen, hat die ComCom mit ersten Vorbereitungen für die Neuvergabe der 2012 versteigerten Mobilfunkfrequenzen begonnen.

Grundversorgung
Die Grundversorgung umfasst ein Basisangebot an Telecom-Diensten, die landesweit allen Bevölkerungskreisen in guter Qualität und zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden müssen.

Fiber to the Home (FTTH)
FTTH-Roundtable und Ausbau der Glasfasernetze in der Schweiz
Weitere Themen

5G und Strahlung
Die ComCom erteilt die Konzessionen für die Mobilfunkfrequenzen. Die zuständigen Behörden für Fragen zu nicht-ionisierender Strahlung sind im UVEK aber das BAFU und das BAKOM.

Messungen Immissionen NIS
Die Strahlung von Mobilfunkanlagen in der Schweiz wird regelmässig gemessen.

Qualität der Angebote
Wer einen Internetzugang hat, kann dessen Qualität seit dem 1. September 2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen.
ComCom
Christoffelgasse 5
CH - 3003 BERN
